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Produktbeschreibung
Seit Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist eine Leckageerkennung im nicht einsehbaren Bereich von Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen vorgeschrieben.
Diese Systeme benötigen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erstellt wird.
In Absprache mit dem zuständigen AwSV-Sachverständigen planen wir Ihnen die notwendige Leckageerkennung zu Ihrem Lagerbehälter und ermöglichen so einen reibungslosen Ablauf.