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Produktbeschreibung
Der Rohrleitungsbau mit Medien nach AwSV (allgemein wassergefährdende Stoffe, Gülle, Gärrest) unterliegt seit Erscheinen der AwSV der Ausführung eines Fachbetriebes nach Wasserschutzgesetz (WHG).
Der zertifizierte WHG-Fachbetrieb darf unterirdische Rohrleitungen nur noch verklebt oder verschweißt ausführen.
Diese Rohrleitungssysteme benötigen eine abZ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) oder DIBt-Zulassung (Deutsches Institut für Bautechnik).
Unsere Lieferanten ermöglichen abnahmefähige Rohrleitungssysteme mit Druckprobe.
Damit müssen die Rohrleitungen nicht doppelwandig ausgeführt werden.
Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.