Vorerntebehandlungen mit Glyphosat-Produkten nicht mehr erlaub

Auch nur eingeschränkte Möglichkeiten auf der Stoppel

Seit letztem September ist die Vorerntebehandlung von Glyphosat generell nicht mehr erlaubt. Nach der Ernte, zur Stoppelbehandlung, ist der Einsatz von Glyphosat nur noch in folgenden Fällen erlaubt (nicht in Wasserschutzgebieten und Naturschutzgebieten, nur im Einzelfall, wenn andere Maßnahmen nicht
geeignet oder zumutbar sind):

  • Zur Bekämpfung perennierender Unkrautarten (z.B. Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich und Quecke) auf betroffenen Teilflächen und/oder
  • Zur Unkrautbekämpfung (einschließlich der Beseitigung von Mulch- und Ausfallkulturen) auf Ackerflächen, die der Erosionsgefährdungsklasse CC Wasser 1 und 2 oder CC Wind zugeordnet sind.