Langzeitlieferantenerklärung

Flexibilität in der Vermarktung Ihrer Erzeugnisse!

Die Vermarktung über die BayWa ist durch die Langzeitlieferantenerklärung so flexibel wie noch nie. Damit Ihre Ware reibungslos und unbürokratisch vermarktet werden kann, gibt es die sog. Langzeitlieferantenerklärung (LLE). Diese belegt den Ursprung Ihrer Erzeugnisse in der EU. Dadurch ermöglichen Sie die gestellten Anforderungen beim Verkauf der Erzeugnisse an Endkunden im In- und Ausland bzgl. des Ursprungs der Waren gewährleisten zu können. Der Vorteil für Sie: Durch einmaliges Ausfüllen der LLE kann Ihre Ware für einen Zeitraum von 2 Jahren mit Ursprungsnachweis über die BayWa vermarktet werden – es ist keine erneute Bestätigung bei jeder Lieferung nötig. Selbstverständlich haben Sie dadurch gegenüber der BayWa keine Lieferverpflichtung. Durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung können Sie uns zukünftige LLE`s auch einfach faxen oder online schicken – kein zusätzlicher Aufwand nötig! Wie gewohnt werden alle Daten vertraulich behandelt.
Durch diese flexible Vermarktung profitieren alle in der Wertschöpfungskette, auch Sie!
Kontakt zum zentralen Ansprechpartner für Sie unter prefman@baywa.de.