Herbstzeitlose im Grünland unterdrücken

Rechtzeitige Bekämpfung oder Mulchen notwendig

Die Herbstzeitlose ist eine der giftigsten einheimischen Grünlandpflanzen: Alle Teile der Pflanze, besonders Blüten und Samen sind sehr giftig. Die Giftigkeit bleibt auch im Heu oder in der Silage über mehrere Jahre erhalten.

Bekämpfungsschwelle: 2 Pflanzen/m². Die chemische Bekämpfung hat oft nur eine unzureichende Nebenwirkung (2,0 l/ha MCPA 500 + 1,5 l/ha U 46 D) bei maximaler Blattmasse im Frühjahr oder 2,0 l/ha Simplex. Simplex darf nur auf Flächen mit dauerhafter Weidenutzung oder nach dem letzten Schnitt angewendet werden. Keine Schnittnutzung (Gras, Silage oder Heu) im selben Jahr nach der Anwendung. Weitere Anwendungsbestimmungen von Simplex sind zu beachten. In manchen Fällen bietet sich eine
Einzelpflanzenbekämpfung mit Totalherbiziden an.

Brachliegende Flächen und die Extensivierung im Grünland kommen ihrem Lebenszyklus sehr entgegen. Dort können die Samen ausreifen, bevor das Gras z. B. auf Naturschutzflächen nach dem 15. Juni erstmals geschnitten werden darf und werden dadurch weiterverbreitet. Ab drei Nutzungen im Jahr fühlt sich die Pflanze gestört und gibt den Standort allmählich auf. Die integrierte Bekämpfung über Mahd entzieht Assimilationsflächen und führt zur Zurückdrängung der Herbstzeitlose.

Die beste Zeit dafür ist das Frühjahr:

  • Intensive, frühzeitige Beweidung (am besten mit Schafen) oder rechtzeitige mechanische Bekämpfung.
  • Frühschnitt oder frühes Mulchen (zum Zeitpunkt der Löwenzahnblüte), wenn die Samenkapseln soweit über der Erde
    sind, dass sie mit abgeschnitten werden. Aufwuchs kann auf der Fläche verbleiben.

Ein Frühschnitt über mindestens 3 Jahre oder noch besser ein 2-maliger jährlicher Frühschnitt, führt zu einer deutlichen Verminderung.