Geräteprüfung für Schneckenkornstreuer ab 2021 Pflicht

Vor der Ausbringung „TÜV“ machen lassen

Wer heuer Schneckenkorn mit einem Düngerstreuer oder Schneckenkornstreuer (Granulatstreuer) ausbringt, muss vorher mit seinem Gerät eine Geräteprüfung absolviert haben (TÜV).
 

Grund: Schneckenkorn ist ein Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzmittel dürfen nur durch geprüfte Geräte ausgebracht werden (nach Pflanzenschutz-Geräteverordnung neu seit 31.12.2020).
 

Geräteprüfung am BayWa Technik Standort:

Die Pflanzenschutzgeräteprüfung für Granulatstreuer (Schneckenkornstreuer, Düngerstreuer) wird in der Regel an den gleichen BayWa Technik Standorten durchgeführt wie die Spritzenprüfung. Melden Sie sich einfach bei ihrer zuständigen BayWa Technik Werkstatt, diese planen dann die Kontrolltermine und -orte. Die Prüfungen finden teilweise an denselben Tagen statt wie der Spritzen-TüV, teilweise gibt es extra Termine.
 

Noch ein Hinweis:
Wer mit seinem Düngerstreuer oder Granulatstreuer keine Pflanzenschutzmittel (Schneckenkorn) ausbringt, muss nicht zur Geräteprüfung.