BayWa Adventskalender: Jeden Tag eine neue Überraschung – Zum Adventskalender

Aktionszeitraum

  • 24 Türchen voller Überraschungen wie Rabattaktionen, Gewinnspiele und mehr
  • Zeitraum Adventskalender 1.12. - 24.12.2024
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Freischaltung Sachkundenachweis

Warum wird ein Sachkundenachweis benötigt?

Pflanzenschutzmittel, die nur für die berufliche Anwendung zugelassen sind, dürfen nach § 23 Pflanzenschutzgesetz nur an Kunden verkauft und abgegeben werden, die über einen Nachweis der Pflanzenschutz-Sachkunde nach § 9 Pflanzenschutzgesetz verfügen.

Wie erkenne ich, dass ein Produkt sachkundepflichtig ist?

Jedes sachkundepflichtige Produkt unter der Sortimentskategorie „Pflanzenschutzmittel“ ist deutlich mit dem Hinweis „Nur für den beruflichen Anwender“ oder „Pflanzenschutz-Sachkundenachweis erforderlich“ farbig gekennzeichnet. Einen weiteren Hinweis finden Sie in der Bestellübersicht, bevor Sie Ihre Bestellung abschließen.

Wie erwerbe ich ein Pflanzenschutzmittel, das einen Sachkundenachweis erfordert?

Für die Bestellung eines Pflanzschutzmittels (PSM) aus unserem Pflanzenschutzsortiment, das einen Sachkundenachweis erfordert, gehen Sie wie folgt vor:

  • Falls Sie noch nicht für das BayWa Portal registriert sind, eröffnen Sie Ihr persönliches Konto, indem Sie auf Anmelden klicken und sich registrieren (oben rechts in der Navigation).
     
  • Wenn Sie für ein Kundenkonto im BayWa Portal angemeldet sind, benötigen wir für die reibungslose Abwicklung Ihrer Bestellung folgende Unterlagen: 
    - eine deutlich lesbare Kopie  von Vorder- und Rückseite Ihres Sachkundenachweises (Scheckkarte)
    - eine deutlich lesbare Kopie von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises* mit Vorder- und Rückseite. Hierbei müssen zur eindeutigen Identifikation Vor- und Zuname/n, die vollständige Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort deutlich erkennbar sein. Alle weiteren Angaben sowie das Foto dürfen unkenntlich gemacht werden. 
    Gerne können Sie uns Kopien der Dokumente als Foto oder als eingescanntes Bild per E-Mail an sachkundenachweis@baywa.de oder per Fax an die  schicken.
    *Den Personalausweis benötigen wir einmalig für den Abgleich Ihrer Daten. Diese werden anschließend selbstverständlich umgehend gelöscht.
  • Zum Hinterlegen Ihrer Dokumente direkt im Kundenkonto:
    Sie laden die beiden Dokumente direkt im „Mein Konto-Bereich“ unter „Belege“ über den Punkt „Sachkundenachweis“ in Ihrem Kundenkonto hoch.

Ihren Sachkundenachweis benötigen wir nur bei Ihrer ersten Bestellung von sachkundepflichtigen Pflanzenschutzmitteln. Für zukünftige Bestellungen ist er im BayWa Portal in Ihrem Kundenkonto hinterlegt. Bei Änderungen Ihrer sachkundigen Person teilen Sie uns dies bitte umgehend mit und übermitteln uns die neuen Dokumente.

Sachkundenachweis

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Pflanzenschutzmittel direkt bestellen – Wie?

✔ Einfach Sachkundenachweis und Personalausweis im Bereich "Mein Konto" hochladen.