Jetzt 8 % Rabatt auf unsere Frühbezugsartikel sichern – Zur Aktion

Aktionszeitraum

  • Nur gültig für Bestellungen im Aktionszeitraum (15.1.2025–31.3.2025)

  • Woher weiß ich, welche Artikel in der Aktion enthalten sind? Die Aktion gilt nicht auf das komplette BayWa Portal Sortiment. Sie erkennen die Artikel im gesamten Shop an der orangenen Kennzeichnung  mit "Frühbezug" oder unter den Produktdetails an dem Hinweis "Aktion: Frühbezugsartikel". Von der Aktion ausgenommen sind bereits reduzierte Artikel.

  • An welcher Stelle wird der Rabatt abgezogen? Der Rabatt wird im Warenkorb bei Eingabe des Gutscheincodes "FB25" für berechtigte Artikel berücksichtigt.

  • Nur auf gekennzeichnete Artikel.

  • Der Gutschein gilt nur im BayWa Portal für die Landwirtschaft.

  • Er ist nicht mit anderen Sonder- und Rabattaktionen kombinierbar.

  • Mitarbeiter und Angehörige der BayWa AG und aller Tochtergesellschaften / Beteiligungen sind von der Teilnahme an dieser Gutscheinaktion ausgeschlossen.

Alle Frühbezugsartikel einsehen

Langzeitlieferantenerklärung

Das Video wird von YouTube eingebettet. Es gilt die Datenschutzerklärung von Google.
Langzeitlieferantenerklärung

Langzeitlieferantenerklärung

Hintergrund

Um Ihr Erzeugnis bzw. dessen weiterverarbeitetes Produkt bestmöglich, d.h. gegebenenfalls auch in ein Drittland vermarkten zu können, benötigen die BayWa bzw. unsere Handelspartner von Ihnen eine sog. Langzeitlieferantenerklärung (LLE). Die LLE belegt, dass Ihr Erzeugnis seinen Ursprung in der EU hat.

Damit ist die LLE zugleich Voraussetzung dafür, dass Ihr Erzeugnis zollvergünstigt bzw. zollfrei in Drittländer exportiert werden kann, mit denen die EU sog. Präferenzabkommen geschlossen hat. Durch einmaliges Ausfüllen der LLE können Sie über einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren Ihre Ware über die BayWa vermarkten, ohne bei jeder Lieferung den Ursprung nochmals bestätigen zu müssen – und ohne jegliche Lieferverpflichtung.

Ablauf

Sie erhalten die LLE von uns vorausgefüllt per Post zugeschickt wenn Sie bereits Ihre Ernteprodukte an die BayWa vermarkten bzw. wenn Sie erstmalig Ihr Erzeugnis bei der BayWa anliefern; mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben. Selbstverständlich werden alle Daten vertraulich behandelt und ausschließlich für die Lieferantenerklärung verwendet.

Neben der Langzeitlieferantenerklärung senden wir Ihnen noch die Verpflichtungserklärung. Wenn Sie diese einmalig im Original unterschreiben, können Sie uns künftige Langzeitlieferantenerklärungen auch faxen oder online bestätigen. Um eine reibungslose Ernteannahme sicherzustellen und um Wartezeiten zu reduzieren, schicken Sie uns die Dokumente direkt nach Erhalt zu.

Mit der Langzeitlieferantenerklärung können wir Ihre Produkte flexibler vermarkten – davon profitieren alle entlang der gesamten Wertschöpfungskette – also auch Sie!

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Präferenzmanagement-Team unter prefman@baywa.de.