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  • Zeitraum Green Week 14.11. - 2.12.2024
  • Schnell sein lohnt sich!

Tierwohlgerechte Fütterung beim Schwein

Beschäftigungsmaterial und Raufutter für die Initiative Tierwohl (ITW)

Das Thema Tierwohl nimmt immer breiteren Raum in der öffentlichen Diskussion ein. Gemäß der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) muss jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial haben, das vom Schwein

  • untersucht und bewegt werden kann und
  • veränderbar ist und damit seinem Erkundungsverhalten dient.

Als Beschäftigungsmaterial kann insbesondere Stroh, Heu, Sägemehl oder eine Mischung dieser Materialien verwendet werden. Des Weiteren kann auch Beschäftigungsfutter als Beschäftigungsmaterial in diesem Sinne eingesetzt werden. 

Wie kann der ständige Zugang gewährleistet werden – „jedes Schwein jederzeit“?

  • Für alle Schweine einer Gruppe einfach und von mehreren Seiten zugänglich
  • Objekte müssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein und regelmäßig ausgetauscht und erneuert werden
  • Raufen und Spender sind jederzeit gefüllt
  • Angebotenes Material muss einfach herausgearbeitet werden können

Beschäftigungsmaterial soll das Interesse der Schweine wecken

  • Neuheitswert fördert das Erkundungsverhalten
  • Objekte müssen auf die Größe bzw. das Alter der Schweine abgestimmt sein
  • Beschäftigungsmaterial muss:
    • mit dem Maul bewegt und bearbeitet werden können
    • das Wühlverhalten der Schweine fördern
    • auf dem Boden, mit Bodenkontakt oder zumindest bodennah (bspw. separate Platten, Tröge, Automaten auf dem Boden) angeboten werden
    • zudem gesundheitlich unbedenklich und sauber sein

Detaillierte Ausführungshinweise zu Beschäftigungsmaterialien finden Sie auf der Infoseite des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Nierdersachsen.

  • Schweine
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Staatliche Förderung zur Initiative Tierwohl (ITW)

Tierhalter, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, müssen bestimmte Tierwohlkriterien umsetzen. Die Zulassung zur ITW und der damit verbundene Anspruch auf das Tierwohlentgelt erfolgt mit Freigabe des Programmaudits. Die Tierwohlkriterien liegen alle über den gesetzlichen Standards. Für die Umsetzung der Maßnahmen erhält der Landwirt ein bestimmtes Tierwohlentgelt, mit dem sein Mehraufwand kompensiert wird. Die Einhaltung der Kriterien wird von unabhängigen Kontrolleuren zweimal im Jahr überprüft. Ein wichtiger Baustein im Kriterienkatalog der ITW ist die Gabe von Raufutter.

Sie wollen mehr über die Intitiative Tierwohl erfahren? Besuchen Sie die offiziell dafür eingerichtete Webseite: Hier finden Sie unter anderem alle relevanten Informationen für Tierhalter, Partner und Teilnehmer, Verbraucher sowie Innovationsförderungen.

Welche Trends zeichnen sich ab?

    • Stroh und Heu wird überschätzt (Gefahr von Myko- und Endotoxinen)
    • Arbeitsaufwand hoch oder durch Technisierung kostenintensiv
    • in Gülle problematisch
    • Beschäftigungsfutter als Pellets
    • Fütterung am Automat erfüllt alle Anforderungen: automatisierbar, wenig Arbeitsaufwand, langfristig nach der Investition niedrige laufende Kosten, kann alternativ eingesetzt werden
    • Automaten müssen fein einstellbar sein, um Futtermengen im Griff zu haben
  • Der Boden ist sehr attraktiv für die Tiere, ein planbefestigter Auslauf sollte täglich abgeschoben werden, fester Boden unter den Automaten ist daher sinnvoll.

  • Knabberrohre sind eine einfache, preiswerte und schnell einsetzbare Möglichkeit als Beschäftigungsmaterial bzw. Raufutter.

  • Vorteile von zusätzlichem Raufutter zum Hauptfutter:

    • die Tiere fressen oft auch mehr Hauptfutter
    • die Verdauung und Leistung sind verbessert
    • mehr Ruhe und weniger Verdauungsstörungen sind zu beobachten
21,96 € / Stück
588,29 € / Sack
Grundpreis:  0,96 € / kg

Informationen zur Initiative Tierwohl

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