Alle Informationen rund um das Thema Greening
Auflagen erfüllen – Ansprüche sichern
Im Zuge der Neuregelung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gibt es seit 2015 für alle Landwirte eine Basisprämie und darüber hinaus Zuschläge für die Erbringung gewisser Umweltleistungen. Das Ziel ist die langfristige Förderung des Klima- und Umweltschutzes.
Die Zahlungsansprüche setzen sich zusammen aus der Basisprämie, dem Greening, Zuschlag für kleinere und mittlere Betriebe, sowie der Junglandwirteförderung. Zentrales Thema ist die Fruchtfolgegestaltung entsprechend den Greening-Regelungen.
Welche Bedeutung hat das Greening?
Das Greening macht 30% des Direktzahlungsbudgets aus. Es ist für alle Direktzahlungsempfänger relevant. Einzig Ökobetriebe sind von dieser Auflage befreit. Die Maßnahmen sind auf allen beihilfefähigen Flächen einzuhalten. Die Prämie ist an drei zusätzliche Auflagen gekoppelt.
Anbaudiversifizierung
Unter der Anbaudiversifizierung versteht man die Einhaltung einer Fruchtfolge. Damit will die EU sicherstellen, dass eine gewisse Artenvielfalt unter den landwirtschaftlichen Nutzpflanzen herrscht. Die Intensität der Anbaudiversifizierung hängt von der Ackerfläche eines Betriebes ab. Es wird unterschieden nach Betrieben zwischen 10 und 30 ha sowie Betriebe mit mehr als 30 ha Ackerfläche.
Betriebe zwischen 10 und 30 ha Ackerfläche:
Fruchtfolge
1. Kultur
Maximal 75% der Ackerfläche
2. Kultur
- Mind. zwei Fruchtfolgeglieder
- Hauptfrucht max. 75% der Ackerfläche
Betriebe mit mehr als 30 ha Ackerfläche:
Fruchtfolge
1. Kultur
Maximal 75% der Ackerfläche
2. Kultur
3. Kultur
Zusammen maximal 95% der Ackerfläche
- Mind. drei Fruchtfolgeglieder
- Ein Fruchtfolgeglied mind. 5% und max. 75% der Ackerfläche
Zeitraum zur Berechnung:
Der Berechnungszeitraum der Anteile der verschiedenen Kulturen liegt zwischen dem 01. Juni und dem 15. Juli.
Ausnahmen:
- Betriebe unter 10 ha Ackerfläche
- Ökobetriebe
- Betriebe mit mehr als 75% Dauergrünland (inkl. Feld- und Ackergras) und unter 30 ha Ackerfläche
- Spezialisierte Betriebe (z.B. Gemüsebau) mit jährlich mehr als 50% Flächentausch
- Betriebe, die unter die Kleinerzeugerregelung fallen (max. € 1.250,-)
Dauergrünland
Dauergrünland wird für mindestens fünf Jahre als Wiese oder Weide genutzt. Das Ziel der Auflagen ist es, den Anteil dieser Grünland-Flächen stabil zu halten und einen Umbruch zu verhindern.
Zu beachten ist:
- In speziellen Natur- und Landschaftsschutzgebieten, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen sind (FFH-Gebiete), herrscht ein generelles Umbruchverbot.
- Außerhalb von FFH-Gebieten ist ein Umbruch nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden möglich.
- Ersatzflächen müssen ausgewiesen werden.
- Das Basisjahr für den Anteil an Dauergrünland ist das Jahr 2012
Ökologische Vorrangfläche (ÖVF)
Alle Betriebe mit mehr als 15 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind verpflichtet 5% der Fläche als ökologische Vorrangfläche auszuweisen. In der unten stehenden Tabelle finden Sie Möglichkeiten, wie die unterschiedlichen Flächen angerechnet werden können.
Berechnung Ökologischer Vorrangfläche und Möglichkeiten der Erfüllung der Auflagen
Vorrangfläche | Erklärung | Faktor |
Brachland | keine landw. Nutzung im Antragsjahr; Aussaat ab 1.8. möglich sofern keine Ernte im Antragsjahr | 1 |
Zwischenfrüchte/ Untersaat | Anforderung zur Anerkennung | 0,3 |
Leguminosen | Anforderung zur Anerkennung | 0,7 |
Aufgeforstete Flächen | 1 | |
Landschaftselemente | Bäume oder Baumreihen auf Dauergrünland zählen nicht als Landschaftselement (abhängig vom Element) | 1,0 - 2,0 |
Agroforstfläche | 1 | |
Niederwald mit Kurzumtrieb | keine mineralische Düngung und Pflanzenschutz | 0,3 |
Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern | mit Bewirtschaftung ohne Bewirtschaftung | 0,3 1,5 |
Pufferstreifen | Beweidung und Schnittnutzung erlaubt | 1,5 |
Terrassen | 1 |
Ausnahmen:
- Betriebe mit weniger als 15 ha Ackerfläche
- Ökobetriebe
- Betriebe mit mehr als 75% Dauergrünland und weniger als 75 ha Ackerfläche
- Betriebe mit ausschließlichem Anbau von Dauerkulturen
Weitere wichtige Informationen zur Erfüllung des Greenings finden Sie hier:
Wer muss welche Auflagen erfüllen?
Betriebstyp | 1. Anbau-diversifizierung | 2. Dauer-grünland | 3. Ökologische Vorrangfläche |
100% Dauergrünland | nein | ja | nein |
Über 75% Dauergrünland und unter 30 ha Ackerfläche | nein | ja | nein |
Unter 75% Grünland und über 30% Ackerbau | ja | ja | ja |
Über 75% Ackergras und unter 30 ha andere Ackerfrüchte | nein | nein | |
Reiner Ackerbau (über 30 ha) | ja | ja | |
Reiner Ackerbau (unter 15 ha) | ja | nein | |
Reiner Ackerbau (unter 10 ha) | nein | nein |
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